Zulassung
Die folgende Qualifikation wird für eine Zulassung vorausgesetzt:
- Schweizerische und Abschlüsse aus dem europäischen Ausland: mindestens Bachelor-Abschluss;
- aussereuropäische Abschlüsse: In der Regel werden Inhaber eines ausländischen Bachelordiploms gemäss den Richtlinien der Rektorenkommission der Schweizer Universitäten (CRUS) zugelassen.
Für Details: www.swissuniversities.ch
Um die Anerkennung des für die Zulassung zum Studiengang gültigen Diploms oder akademischen Abschlusses zu überprüfen, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Lehrgangs: [email protected]
Deutschkenntnisse auf B1-Niveau erforderlich.