Zulassung

Die folgende Qualifikation wird für eine Zulassung vorausgesetzt:

  • Schweizerische und Abschlüsse aus dem europäischen Ausland: mindestens Bachelor-Abschluss;
  • aussereuropäische Abschlüsse: In der Regel werden Inhaber eines ausländischen Bachelordiploms gemäss den Richtlinien der Rektorenkommission der Schweizer Universitäten (CRUS) zugelassen.

Für Details: www.swissuniversities.ch

Um die Anerkennung des für die Zulassung zum Studiengang gültigen Diploms oder akademischen Abschlusses zu überprüfen, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Lehrgangs: [email protected]

Deutschkenntnisse auf B1-Niveau erforderlich.