Nach dem Master?
Berufsprofile:
- Praktiker an Gerichten und in der kirchlichen Verwaltung,
- spezialisierte Juristen und Rechtsanwälte
- spezialisierte pastorale Mitarbeiter
- spezialisierte Lehrkräfte
Neben dem direkten Zugang zur Arbeitswelt ermöglicht der Master-Abschluss die Fortsetzung des Studiums an anderen in- oder ausländischen Universität gemäß den konkreten Vereinbarungen.
Im kirchlichen Bereich ist es möglich, das Studium an den Fakultäten für Kirchenrecht fortzusetzen (Lizentiat und Doktorat in Kirchenrecht), gegebenenfalls nach Abschluss der theologischen Studien.